Bundesteilhabegesetz – Gespräche mit Dr. Stefan Heck MdB und Angelika Löber MdL

Gespräch zum Bundesteilhabegesetz mit Dr. Stefan Heck MdB, am 01.07.2016 13.00 Uhr, danach mit Angelika Löber MdL um 14.30 Uhr in Hachborn

Vertreter*innen der Fachgruppe Behindertenhilfe des Paritätischen Hessen haben alle Mitglieder des Bundestages und des Landtages aus dem Wahlkreis Marburg-Biedenkopf eingeladen um über das Bundesteilhabegesetz zu sprechen.

Dr. Stefan Heck, MdB, traf sich am 29.06.2016 um 13.00 Uhr in Hachborn um sich mit Vertreter*innen der Fachgruppe Behindertenhilfe über das Bundesteilhabegesetz
auszutauschen. Besonders die juristische Betrachtung stand im Vordergrund. So fällt das neue BTHG hinter die aktuelle Rechtsprechung in Fragen der Teilhabe von Menschen mit Behinderung zurück. Die Anforderungen der UNBRK werden nicht umgesetzt oder mit vorangestelltem „möglichst“ bis zur unkenntlich abgemildert, so die Vertreter*innen der Behindertenhilfe. Herr Heck nahm ebenfalls den Widerspruch
zum im Grundgesetz fixierten Benachteiligungsverbot auf. Stichworte wie Zwangspoolen von Leistungen, Pflegeleistung vorrangig zur Teilhabeleistung, Abschaffung der bisherigen Prämisse ambulant vor stationär, Aufweichung des Wunsch und Wahlrechtes, wurden anhand von praktischen Beispielen durch-dekliniert, um die Verschlechterungen im BTHG im Vergleich zum bestehenden Anspruch aus dem SGB plausibel zu machen. Bereits der dem BTHG vorangestellte Behinderungsbegriff bedeutet eine gravierende Einengung des anspruchsberechtigten Personenkreises. Menschen mit Sinnesbehinderungen, Menschen mit Psychischen Erkrankungen, Menschen mit Suchterkrankungen etc. fallen vermutlich komplett aus der Teilhabeleistung, weil sie nicht in mindestens 5 von 10 Bereichen Unterstützungsleistung benötigen. Herr Dr. Heck will die vorgetragenen Argumente in den Parteigremien und im Anhörungsverfahren einbringen.

Direkt im Anschluss um 14.30 Uhr war Frau Angelika Löber MdL zu Gast.
Die Vertreter*innen der Behindertenhilfe stellten heraus, dass „Fordern und Fördern“, wie man es aus dem BTHG herauslesen kann, dem Menschen mit Behinderung nicht gerecht wird. Menschen mit Teilhabe und Pflegebedarf profitieren von den geringfügig erhöhten Einkommensgrenzen und der Vermögensfreigrenze nicht. Ein erheblicher Teil der Menschen mit Behinderung erhält Grundsicherung und bleibt damit ohnehin in der Armutsfalle. Die Einführung der Wirksamkeit der Teilhabeleistung führt dazu, dass Menschen mit Behinderung in Kategorien je nach Leistungsfähigkeit sortiert werden. Erwerbstätige erhalten mehr Leistungen als Erwerbsfähige, die wiederum mehr als Erwerbsunfähige. Das Menschenbild verändert sich. Status Quo Erhaltung, ein unverzichtbares Ziel, wurde aus dem Zielkatalog der Teilhabeleistung ganz gestrichen. Frau Löber konnte aus eigenen Erfahrungen aus ihrem Umfeld bestätigen, wie wichtig der kontinuierliche Versuch der Teilhabe ist, unabhängig davon, ob schon zu Beginn, wie im Gesetz gefordert, der Sozialhilfeträger die Zielerreichung eindeutig bejaht und nur dann auch bezahlt.

Frau Löber MdL und Herrn Dr. Heck MdB wurde die Infomappe zum BTHG des DPWV überreicht und die Hauptforderung „Bundesteilhabegesetz – so nicht“ mit in die weitere politische Debatte gegeben.

DSCI1852 (2)

Foto (Q.: Bernd Gökeler), von links:
Bernd Gökeler, DMSG Landesverband Hessen e.V. MS SHG Marburg-Biedenkopf
Brigitte Roth, Referentin Behindertenhilfe und Psychiatrie Paritätischer Hessen e.V.
Angelika Thielicke, Vorstand Spectrum e.V.
Alexander Mühlberger, Geschäftsführer Lebenshilfe Hessen e.V.
Angelika Löber, MdL, SPD
Dr. Stefan Heck, MdB, CDU

Ebsdorfergrund, 10.02.2016 Bernd Gökeler