5. Mai – EU Prostesttag zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung

Barrierefreie Grundrechte

5. Mai EU Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung

Protesttag Flyer Formatiert neu Endfassung

Forderungen des Aktionsbündnisses: Downsyndrom Marburg 21, Lebenshilfewerk Marburg-Biedenkopf e.V., Neue Arbeit Marburg GmbH, Multiple Sklerose Selbsthilfegruppe Marburg-Biedenkopf, Netzwerk für Teilhabe und Beratung e.V., Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, Eßtragon gGmbH, Epilepsie Selbsthilfegruppe, Marburg Wir.Sprechen.Mit., fib e.V. VDK Ortsgruppe Marburg, Kerstin Heim, EX-IN

Barrierefreie Grundrechte
Das Bündnis Marburg-Biedenkopf zum Aktionstag am EU Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung stellt einen Forderungskatalog auf, der Barrierefreiheit in den Fokus nimmt. Die momentanen Einschränkungen der Grundrechte machen für die ganze Gesellschaft spürbar, welche elementare Bedeutung sie haben und wie hart der Ausschluss davon sich individuell auswirkt. Menschen mit Behinderung sind allzu oft zu aller Zeit durch Barrieren an der vollen Wahrnehmung der Grundrechte ausgeschlossen.
Gerade wird zaghaft in kleinen Schritten die Ausübung der Religionsfreiheit wieder zugelassen. Was ist aber mit den Menschen, die auf eine Gebärdendolmetscher*in oder eine Ringschleifenanlage angewiesen sind, die aufgrund ihrer Sehbehinderung am Geschehen nur schwer teilnehmen können? Warum gibt es keine Gottesdienste in leichter Sprache für Menschen mit Lernschwäche oder kognitiven Einschränkungen. Wann werden Gotteshäuser und ihre Gemeinschaftsräume barrierefrei, auch mit barrierefreier Toilette? Fragen die klar werden lassen, dass gleiches Recht für Alle von den Gegebenheiten vor Ort abhängig ist. Gottesdienste werden jetzt live gestreamt und sind damit auch aus der jeweils eigenen Gemeinde zugänglich für die, die das Haus aufgrund von körperlicher Behinderung oder psychischer Erkrankung nicht verlassen können. Solche Ideen dürfen Schule machen, nicht nur in Zeiten von Corona, nicht nur zur Ausübung der Religionsfreiheit.
Selbst Wahlen, das grundlegendste Grundrecht der Demokratie, sind ganz oft nicht barrierefrei, denn sogar Wahllokale bleiben unzugänglich. Ganz davon abgesehen ist es für eine fundierte Meinungsbildung und Beteiligung zwingend, dass auch Informationen über die politischen Entscheidungen, Wahlkampveranstaltungen, Sitzungen und Diskussionen für alle verständlich in leichter Sprache oder in deutscher Gebärdensprache kommuniziert werden. Landratsämter, Rathäuser und Bürgerhäuser müssen umgestaltet werden, ebenso wie die Homepages öffentlicher Einrichtungen. Demokratie bedingt auch Beteiligung, so über Behindertenbeiräte, die sich selber konstituieren und unabhängig besetzt werden. Diese Expertise ist für die Weiterentwicklung der Gesellschaft hin zur Integration oder gar Inklusion unabdingbar. Wer nicht auf die Toilette kann oder für wen es keine bezahlbare und barrierefreie Mobilität gibt, kann seine Grundrechte in breiter Front nicht ausüben.
Nicht wenige Freizeitangebote, auch im Bereich Sport, sind für Menschen mit Behinderung nicht nur in Zeiten von Corona unerreichbar. Gaststätten selten schwellenfrei erreichbar, fast nie mit barrierefreien sanitären Anlagen.
Der Mangel an bezahlbarem barrierefreiem Wohnraum der gekoppelt sein muss mit barrierefreier umgebender Infrastruktur schränkt die Freizügigkeit erheblich ein. Die Entscheidung zur selbständigen Lebensführung darf nicht durch den Mangel an Angeboten verweigert sein.
Das Recht auf Bildung ist momentan für die meisten Schüler*innen eingeschränkt, aber weil kein Unterricht im Schulgebäude stattfindet, fallen für Kinder mit Behinderung die Schulassistenzen weg., dabei wäre eher mehr Unterstützung im Home-Schooling notwendig. Ganz viele Rückschritte in der Entwicklung werden damit billigend in Kauf genommen. In Deutschland besteht Schulpflicht für alle, aber die Schulassistenz wird immer nur für ein halbes Jahr genehmigt. Immer wieder Kampf der Eltern, um zu der notwendigen Unterstützung zu kommen. Lebenslanges barrierefreies Lernen muss als Anspruch gelten, damit sich jeder Mensch mit oder ohne Behinderung nach seinen Möglichkeiten und Interessen entfalten kann.
Das Aktionsbündnis ist sich einig, es gilt damit genau JETZT anzufangen. „Behindern ist heilbar“, so Bernd Gökeler von NTB e.V. Die Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderung ist im Grundgesetz verankert, längst in der UN-Behindertenrechtskonvention differenziert ausformuliert und seit 2009 in Deutschland ratifiziert.
Bernd Gökeler

Foto, Privat: Grundrechte sind mehr als eine Luftblase, sie sind der Grund der mit Recht trägt.

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