Gutes Bundesteilhabegesetz jetzt

Protesttag Berlin 2016 003klein

Demo für ein gutes Bundesteilhabegesetz

An der Demonstration in Berlin am 04.05.2016 für ein gutes Bundesteilhabegesetz nahmen auch 2 Mitglieder der Multiple Sklerose Selbsthilfegruppe Marburg-Biedenkopf teil. Mit einer Kundgebung vor dem Kanzleramt mit anschließendem Protestmarsch Richtung Brandenburger Tor und dortigem Bühnenprogramm machten nach Angaben des Berliner Behindertenverbandes ca. 5.000 Teilnehmer auf die, aus ihrer Sicht, gravierenden Mängel des Bundesteilhabegesetzes aufmerksam. Motto: „Gegen die Verweigerung der Teilhabe mitten in der Gesellschaft.“

Die Abordnung aus der MS SHG, Heike Emmel und Christ Trilse, gehört zu den 7,5 Mio. Menschen mit Behinderung, denen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung mit der Überschrift „Deutschlands Zukunft gestalten“ ein modernes Bundesteilhabegesetz zugesichert wurde. Nach der Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention 2009 sollte damit Inklusion in der Gesetzgebung verbindlich ankommen. Der nun vorliegende 369 Seiten starke Gesetzesentwurf
wird in vielen Stellungnahmen aber als unzureichend oder sogar Rückschritt bezeichnet.
Dr. Sigrid Arnade von der Interessenvertretung Selbstbestimmtes Leben geht sogar soweit, „besser kein Gesetz als dieses“.

Wesentlicher Punkt der Kritik ist, dass das lange erkämpfte Wunsch- und Wahlrecht mit einem Kostenvorbehalt versehen werden soll. Das heißt Menschen mit Behinderung können aus wirtschaftlichen Gründen auf die Unterbringung in Wohngruppen, früher Heimen, verwiesen werden. Die Wahl zu einer eigenen Wohnung hängt damit vom Willen des Kostenträgers ab. Nach Ansicht vieler ein klarer Verstoß gegen die UN BRK, in der die oberste Priorität kurz zusammengefasst lautet: nichts über uns ohne uns. Das Forum behinderter Jurist*innen ist „entsetzt darüber, was uns als Verbesserung zu verkaufen versucht wird“.

Die Bedürftigkeitsprüfung bleibt, bei etwas geänderten Vermögensfreigrenzen und gering geänderten Einkommensgrenzen. Wenn der Bezieher der Teilhabe-Leistung Grundsicherungsbezieher ist, was relativ häufig der Fall ist, ändert sich nichts. Allein die geringen Erwerbsunfähigkeitsrenten im Durchschnitt bei 613,- €, führen in die schon lange beklagte Armut durch Krankheit. Corinna Rüffer, SPD Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung forderte daher, „Behinderung darf nicht zur Armutsfalle werden“.

Große Kritik erhebt sich auch gegen die mögliche Verschiebung von Teilhabeleistungen in die Pflegekasse. Betroffene befürchten Objekt der Fürsorge zu bleiben und zwischen den beiden Kostenträgern noch mehr um ihr Recht kämpfen zu müssen.
Die Finanzierung der Teilhabeleistung bleibt in Händen der Bundesländer und Kommunen, während die 5 Mio. €, die ursprünglich zur zweckgebundenen Entlastung im Rahmen des Bundesteilhabegesetz geplant waren, längst von dieser Zweckbindung frei sind. Kern des Gesetzes ist selbst nach Angaben der Bundesregierung, keine Kostendynamik im Bereich Teilhabe zuzulassen. Das heißt, Inklusion ohne Mehrkosten. Die Vorsitzende des VDK sagte: „ohne ausreichende Finanzierung bleibt das Gesetz nur Papier mit gut gemeinten Worten“.

Der Gruppenleiter der MS SHG Marburg-Biedenkopf, der öffentlich für die Teilnahme an der Demo intensiv geworben hat, wundert sich über das geringe spürbare Engagement der großen Verbände. „Schließlich geht es bei der Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechtes um einen Rückschritt hinter die Zeiten der Integration. Freie Wahl der Wohnform, freie Wahl der Arbeitsform, freie Wahl des Betreuers, etc. sind Grundrecht. Es geht nicht um Luxus, sondern nur darum mit Behinderung so leben zu können wir alle anderen auch und das sichert nicht nur die UN BRK zu, sondern auch das Grundgesetz. Inklusion ist kein neues Vorrecht, sondern Teil des Grundgesetzes. „Der Staat hat die Voraussetzungen zu schaffen, dass allen Bundesbürgern ein menschenwürdiges Dasein und eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird. Es ist Aufgabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und für den Ausgleich sozialer Gegensätze und Ungleichheiten zu sorgen.“ wie es das Bundesverfassungsgericht schon vor vielen Jahren ausgeführt hat. Bei der Verleihung des Karlspreises diese Woche hat Papst Franziskus die Forderung nach Inklusion noch kürzer auf den Punkt gebracht: „Aufgabe ist die Wandlung von der hindernislosen Gesellschaft zur sozialen Gesellschaft“. Das muss sich in einem Bundesteilhabegesetz das den Namen auch verdient wiederfinden,“ so Gökeler.

Nach Ansicht der beiden Mitglieder der MS SHG Marburg-Biedenkopf war die von der ISL zur Demo mitgebrachte Freiheitsstatue im Rollstuhl das passende Symbol. Freiheitsrechte gelten uneingeschränkt für alle Menschen.

Bernd Gökeler

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